_ mit Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich vom 6. April 2016 der Führerausweis auf Probe vorsorglich, per sofort und auf unbestimmte Zeit entzogen (pag. 150 ff.). Daraufhin teilte sein damaliger Anwalt, Rechtsanwalt G.________, der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Schreiben vom 6. Mai 2016 mit, dass A.________ dezidiert in Abrede stelle, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gelenkt zu haben. Lenkerin sei seine Lebenspartnerin C.________ gewesen. Die Lenkereigenschaft von C.________ könne auch durch E.________ bezeugt werden, der zur mutmasslichen Tatzeit ebenfalls im Mercedes gesessen sei (pag. 211).