38) nicht widerspruchsfrei. Da L.________ nie einvernommen wurde, kann auf seine Ausführungen im Anzeigerapport und im Nachtrag, wonach A.________ anlässlich des Telefongesprächs zugegeben habe, den Mercedes zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt zu haben, nicht abgestellt werden. 8.2 Schreiben von Rechtsanwalt G.________ vom 6. Mai 2016 Aufgrund des vorliegend zu beurteilenden Vorfalls wurde A.________ mit Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich vom 6. April 2016 der Führerausweis auf Probe vorsorglich, per sofort und auf unbestimmte Zeit entzogen (pag.