[…] fälschlicherweise als Lenkerin des Personenwagens Mercedes Benz, Kontrollschild ZH .________, zum mutmasslichen Tatzeitpunkt am 12. März 2016 auf der Autobahn A1 West R, bezeichnete, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen sie wegen Widerhandlungen gegen das SVG […] herbeizuführen. In Tat und Wahrheit hatte aber A.________ den Personenwagen zum fraglichen Zeitpunkt selber gelenkt und die Widerhandlungen gegen das SVG begangen.