auf den Wiederholstreifen. 1.2. grobe Verkehrsregelverletzung durch Hinderung beim Überholen durch Beschleunigung des Fahrzeugs und unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen mit Behinderung am 12. März 2016, ca. 14:33 Uhr, auf der Autobahn A1 West, Abschnitt Kerzers – Bern- Brünnen, ab Km 156.600 R: A.________ überholte als Lenker des Personenwagens Mercedes-Benz, Kontrollschild ZH .________, – nach obigen Manövern gemäss Ziff. 1.1. – auf dem Überholstreifen ein auf dem