6. Ausgangslage A.________ wird in Ziff. I. A. der Anklageschrift vom 13. Februar 2016 (recte wohl 2017; pag. 230 ff.) mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie falsche Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege, evtl. Anstiftung, evtl. Gehilfenschaft zur Irreführung der Rechtspflege, zur Last gelegt. Der Sachverhalt wird in der Anklageschrift wie folgt umschrieben (pag.