3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung aktuelle ADMAS-Auszüge, aktuelle Strafregisterauszüge und aktuelle Leumundsberichte (inkl. Betreibungsregisterauszüge) der Beschuldigten eingeholt (pag. 528 ff.; pag. 532 ff.; pag. 547 ff.; pag. 556 ff.; pag. 581 ff.). Die Beschuldigten wurden an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 595 f.; pag. 597; pag. 598 ff.). Der von Rechtsanwalt F.________ anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gestellte Beweisantrag, es seien die Transaktionsdetails des Kontos von E._