1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) sprach A.________ mit Urteil vom 30. August 2017 (pag. 360 ff.) der Irreführung der Rechtspflege, der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung und der mehrfachen einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig. Es verurteilte A.________