3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘614.00. 4. Zu den zweiten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (Neubeurteilung) von total CHF 3‘000.00. 29 IV. 1. Die ersten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (SK 15 381) von total CHF 2‘000.00 gehen zu Lasten des Kantons Bern.