26 Im Übrigen weist die Kammer darauf hin, dass entgegen den Behauptungen des Beschuldigten, diesem sowohl der Ehering als auch der Freundschaftsring bereits ausgehändigt wurden. Der Beschuldigte unterzeichnete am 15.10.2014 den Erhalt des Freundschaftsring (pag. 71) sowie am 20.5.2014 den Erhalt des Eherings (pag. 73).