17.3 Strafe gemäss Strafbefehl vom 10.10.2011 Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 10.10.2011 wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs (alles mehrfach begangen), Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, Fahrens ohne Führerausweis, Übertretung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz sowie einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt (pag. 535 f.).