chem Vergehen gegen das Waffengesetz, mehrfacher Übertretung des Waffengesetzes und mehrfachem Führen des Motorfahrzeuges ohne Führerausweis schuldig erklärt, wobei eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und eine Busse von CHF 600.00 ausgesprochen wurden. Am 14.07.2014 wurde der Beschuldigte bedingt entlassen und es wurde eine Probezeit bis 13.01.2016 festgesetzt (vgl. auch Verfügung der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern vom 11.07.2014, pag. 309 ff.). Es bleibt vorliegend zu berücksichtigen, dass die zahlreichen Vorstrafen des Beschuldigten andere Deliktsbereiche betreffen als die in casu zu beurteilende Straftat.