Sodann wurde der Beschuldigte mit Urteil vom 10.10.2011 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachem Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das BG über den Schutz der Gewässer, Fahren ohne Führerausweis, Übertretung des BG über den Umweltschutz und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse von CHF 400.00 verurteilt. Zuletzt wurde er mit Urteil vom 14.08.2013 wegen Brandstiftung, mehrfachem bandenmässigem Diebstahl und Versuch dazu, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachem Hausfriedensbruch, mehrfa-