[…] Sodann wurde der Beschuldigte mit Urteil vom 10.10.2011 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachem Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das BG über den Schutz der Gewässer, Fahren ohne Führerausweis, Übertretung des BG über den Umweltschutz und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse von CHF 400.00 verurteilt.