bereits mehrfach vorbestraft. Er wurde mit Urteil vom 15.06.2005 wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, mehrfacher (grober) Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfachem Fahren ohne Führerausweis, mehrfachem Fahren ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, mehrfachem Fahren ohne Haftpflichtversicherung, mehrfacher missbräuchlicher Verwendung von Ausweisen und/oder Kontrollschildern und Übertretung der Verkehrsregelverordnung zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt. […]