22 17.2 Täterkomponenten Die Vorinstanz hielt zu den Täterkomponenten Folgendes fest (pag. 424 f., S. 28 f. der Urteilsbegründung): […] Der Beschuldigte ist gemäss Strafregisterauszug vom 20.05.2014 (pag. 212 ff.) bereits mehrfach vorbestraft.