422, S. 26 der Urteilsbegründung). Gemäss Strafregisterauszug vom 13.7.2018 wurde der Beschuldigte am 10.10.2011 durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn u.a. wegen mehrfach begangener Einbruchdiebstähle zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Am 6.6.2016 verurteilte