14.2 Subsumtion Gestützt auf die oben zitierte Rechtsprechung ist der objektive Tatbestand erfüllt, wenn durch eine übermässige Betonung des Genitalbereichs darauf abgezielt wird, den Betrachter sexuell aufzureizen. Dieses Kriterium ist vorliegend zweifelsfrei erfüllt. Es handelt sich um Grossaufnahmen des Genitalbereichs eines zu diesem