Es sind keine Hinweise vorhanden, dass er aufgrund seiner kognitiven Fähigkeiten hierzu nicht im Stande gewesen wäre. Vielmehr zeigen seine eigenen Aussagen deutlich, dass er sich mit dem Thema Pornografie auseinandersetzte und ihm bewusst war, dass pornografische Bilder von Kindern nicht erlaubt sind. Angesichts der obigen Ausführungen greift die Gleichung, der Beschuldigte wisse nicht, was Pornografie sei und könne demnach auch keine solche wissentlich herstellen, viel zu kurz.