Er weiss auch, dass es verbotene Pornografie gibt (pag. 26, Z. 125, pag. 30, Z. 338) und ihm scheint die Gesetzeslage betreffend sexuelle Handlungen mit Kindern klar zu sein (vgl. seine Bemerkung auf pag. 28, Z. 245 ff., wonach er 20 Jahre alt gewesen sei, als er «solche Bildli» vom Genitalbereich eines Kindes gesammelt habe). Anfänglich erklärte der Beschuldigte, bei der Zellenkontrolle in Witzwil sei es um die Pornobilder gegangen, die man bei ihm gefunden habe. Er glaube, er sei ungerecht behandelt worden, weil bei anderen Personen bei welchen man Pornobilder gefunden habe, einfach nur der Computer gesperrt worden sei (pag. 25, Z. 82 ff.).