Bern im Jahr 2012 den Computer des Beschuldigten. Diese Untersuchung erfolgte jedoch im Hinblick auf das Strafverfahren betreffend Brandstiftung und Sachbeschädigung. Die bereits vorhandenen pornografischen Aufnahmen wurden durch den FDF nicht erkannt, der Computer jedoch auch nicht gezielt nach pornografischen Aufnahmen durchsucht. Aus diesem Grund erhielt der Beschuldigte den Computer im Herbst 2012 wieder zurück (pag. 7). Aufgrund der erfolglosen Kontrolle seines Computers durfte der Beschuldigte nicht darauf vertrauen, die Bilder seien legal.