Es ist nur schwer vorstellbar, dass «K.________» einen Anruf betreffend Verdacht auf sexuellen Missbrauch einfach ignorieren würde. Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, warum der Beschuldigte und dessen Ehefrau nach dem angeblichen Telefongespräch mit «K.________» nicht zur Polizei, zum Kinderarzt oder einer anderen Stelle gegangen sind, um über den Verdacht zu informieren. Die Herstellung der Fotos für den Fall, dass D.________ nochmals mit Schwellungen, Rötungen und blauen Flecken nach Hause komme, ist nicht begreiflich. Vielmehr wäre bei solch schwerwiegenden Vorwürfen eine sofortige Reaktion und Hartnäckigkeit zugunsten von D.________ zu erwarten gewesen.