16 Der Beschuldigte behauptete wiederholt, sie hätten «K.________» hinsichtlich des Missbrauchsverdachts telefonisch informiert. Eine Anfrage bei «K.________» ergab jedoch, dass daselbst keine Hinweise des Beschuldigten oder dessen Ehefrau vorliegen würden, wonach D.________ misshandelt worden sei (pag. 297). «K.________» ist eine Fachstelle für Elternbildung und Familienbegleitung. Es ist nur schwer vorstellbar, dass «K.________» einen Anruf betreffend Verdacht auf sexuellen Missbrauch einfach ignorieren würde.