574, Z. 41 ff.). Den Ablauf der Geschehnisse schilderte der Beschuldigte jedoch anders: D.________ sei am Wochenende nach Hause gekommen. Sie habe ihr Ritual. Sie sei Baden gegangen und er habe im Wohnzimmer TV geschaut. Dann habe ihn seine Frau gerufen. D.________ sei im Intimbereich geschwollen, gerötet und blau gewesen. Sie hätten am gleichen Abend das Telefon ergriffen und «K.________» angerufen. Diese hätten sie jedoch «abgeputzt» und seine Frau habe zu ihm gesagt, sie sollten die Fotos machen, damit sie Beweise hätten. Die Fotos hätten sie dann an diesem Abend oder am Morgen gemacht. Er könne es nicht mehr genau sagen (pag. 575, Z. 11 ff.).