15 bei seiner zweiten Einvernahme bereits reflektiert von den Missbrauchsvorwürfen sprechen können, hätte es diese effektiv gegeben. Bei seiner Einvernahme anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30.11.2018 bestätigte der Beschuldigte grundsätzlich, die Fotos für Beweiszwecke erstellt zu haben. Er erklärte, sie hätten «K.________» über den Missbrauchsverdacht informiert. Die hätten sie aber nur «dreckig abgewürgt», als sie den Vorwurf gemeldet hätten. Sie seien einfach als Lügner abgestempelt worden. Daher hätten sie sich gedacht, dass sie Fotos machen sollten (pag. 574, Z. 41 ff.).