Diese anfänglichen, wankelmütigen Aussagen vermögen nicht zu überzeugen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der Beschuldigte nicht mehr hätte erinnern können, solche Bilder gemacht zu haben, zumal es sich um 30 unterschiedliche Bilder vom Genitalbereich eines jungen Mädchens handelte – mithin einem nicht alltäglichen Sujet.