Diese sind nach Personen, die der Beschuldigte offenkundiger Weise persönlich kennt, geordnet. Eine Durchsicht der Bilder ergibt, dass sich in den Ordnern «M.________», «N.________», «O.________», «P.________», «Q.________» und «Schatz» jeweils diverse (meist Nackt-)Aufnahmen der pro Ordner jeweils gleichen Person befinden. Die Aufnahmen wurden folglich pro Frau sortiert und entsprechend abgelegt. Die meisten Fotoaufnahmen sind mit dem Vornamen, welcher sich mit dem Nachnamen auch auf dem zugehörigen Ordner befindet, bezeichnet. Der Beschuldigte legte die Bilder folglich geordnet und systematisch ab.