30, Z. 320 ff.). Eine nähere Betrachtung des USB-Sticks ergibt, dass der Beschuldigte, welcher offensichtlich eine grosse Affinität zu pornografischen Aufnahmen von Frauen hat, seine Dateien feinsäuberlich ordnete und beschriftete. Unter «ID/Familienanwalt» finden sich zwei Unterordner: «ID-Pics» und «Privat». Unter «ID-Pics» sind (legale) pornografische Bilder, welche offenbar aus dem Internet heruntergeladen worden sind, ersichtlich. Im Ordner «Privat» befinden sich die privaten Dateien des Beschuldigten. Diese sind nach Personen, die der Beschuldigte offenkundiger Weise persönlich kennt, geordnet.