ne wurden am 29.3.2014 mit einem Mobiltelefon Nokia Lumia in F.________ erstellt und am 30.3.2014 auf dem USB-Stick gespeichert. Diverse Familienbilder des Beschuldigten und seiner Ehefrau wurden im selben Zeitraum mit den gleichen Kameramodellen erstellt. Auf dem fraglichen USB-Stick «Witzwil .________ A.________» befinden sich zudem diverse Fotos mit Frauennamen bezeichnet in gleichnamigen Ordnern (pag. 80 f.; pag. 37 f.; pag. 85a; pag. 88 ff.; pag. 143 ff.). Die erwähnten 30 Nahaufnahmen (pag. 37 f.; pag. 85a; pag. 143 ff.) zeigen, wie eine Hand die Unterhosen eines kleinen Mädchens hochhebt und dadurch der Genitalbereich sichtbar wird.