[…] Die Würdigung der Aussagen von D.________ ist schwierig. D.________ äusserte fast durchgehend, sich an nichts mehr zu erinnern. Auch zum Filmen in der Badewanne gab sie erst an, sich zu erinnern, als ihr davon erzählt und ein entsprechendes Foto gezeigt wurde. Als Schlussbemerkung wird im Berichtsrapport zu ihrer Einvernahme erwähnt, dass die Mutter von D.________ am Dienstag, 20.05.2014 einen Termin bei der KESB gehabt hätte. Dabei wäre es um eine Anhörung gegangen betreffend den Wunsch der Mutter, dass D.________ wieder bei ihr zu Hause leben dürfte. D.________ habe von diesem Termin gewusst.