Zusammengefasst gab D.________ auf den Beschuldigten angesprochen an, dass nichts Spezielles oder Unangenehmes vorgefallen sei. Auf Frage sagte D.________, dass A.________ sie nie gefilmt oder fotografiert habe. Sie könne sich nicht erinnern. Erst auf Vorhalt, wonach etwas in der Badewanne gewesen sei, sagte D.________: „Aha, das". Auf Vorhalt eines Bildes von ihr in der Badewanne gab sie an, dass sie nicht gemerkt habe, dass er sie gefilmt habe. Sie wisse nicht, was er gesagt habe. Sie habe sich im Video in der Badewanne immer wieder bewegt, weil sie etwas holen musste, was ihr runter gefallen sei.