13. Würdigung durch die Kammer Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Beweis- und Aussagewürdigung kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 410 f., S. 14 f. der Urteilsbegründung). Die Vorinstanz hielt betreffend die Aussagen von D.________ Folgendes fest (pag. 410, S. 14 sowie pag. 411 f., S. 15 f. der Urteilsbegründung): D.________ wurde am 19.05.2014 durch die Polizei einvernommen. Die Einvernahme wurde aufgezeichnet. Das Video liegt dem Gericht vor (pag. 58) und es wurde ein Berichtsrapport erstellt (pag. 53 ff.). Zusammengefasst gab D.__