S. 18 (pag. 414), ganze Seite sowie S. 19 (pag. 415), die ersten fünf Absätze. IV. Sachverhalt und Beweiswürdigung 10. Vorwurf gemäss Strafbefehl Gemäss Ziff. 1 des Strafbefehls vom 1.12.2014 und den Korrekturen vom 20.8.2015 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich am 10.4.2011, in E.________, der Pornografie schuldig gemacht zu haben, indem er den Genitalbereich der damals ca. neunjährigen D.________ fotografiert habe (pag. 251; pag. 319).