Eine derartige Spruchkörperbildung erscheine äusserst problematisch und könne höchstens als Übergangslösung genügen (Urteile des Bundesgerichts 6B_63/2018 und 6B_1458/2017 vom 21.6.2018 E. 3.2.3). Dennoch verneinte das Bundesgericht in diesen beiden Urteilen eine Verletzung von Art. 6 EMRK und wies die Beschwerden von Rechtsanwalt B.______