Dennoch seien ihm weiterhin die Kosten auferlegt worden. Er beobachte schon seit Längerem, dass man offensichtlich kein Interesse habe, den Verpflichtungen der EMRK nachzugehen. Die Verletzung von Art. 17 EMRK sei vorliegend die Folge der zahlreichen Vorfälle, wovon jeder Einzelne ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK darstelle. Der Staat ignoriere die Rechte der EMRK systematisch. Die Schweizer Regierung sei vom EGMR diesbezüglich bereits aufgefordert worden, zu den Mobbingvorwürfen gegen ihn, Rechtsanwalt B.________, Stellung zu nehmen. Er beantrage aus diesen Gründen die Einstellung des vorliegenden Strafverfahrens (pag. 577).