7. Ausführungen der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ rügte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30.11.2018 eine Verletzung von Art. 6 i.V.m. Art. 18 EMRK und darüber hinaus einen Verstoss gegen Art. 17 EMRK. Zur Begründung führte er zusammengefasst aus, ihm würden fortwährend Gerichtskosten auferlegt mit der Begründung, er stelle aussichtslose Begehren und handle ohne jegliches Interesse seiner Klienten. Man habe ihn sogar bei der Anwaltsaufsicht angezeigt. Das Bundesgericht habe ihm in den Urteilen 6B_63/2018 und 6B_1458/2017 allerdings Recht gegeben. Dennoch seien ihm weiterhin die Kosten auferlegt worden.