6. Gegenstand der Neubeurteilung und Kognition der Kammer Ausgangspunkt bildet vorliegend das Urteil des Bundesgerichts 6B_1025/2016 vom 24.10.2017 (pag. 490 ff.). Darin wurde die Strafrechtsbeschwerde des Beschuldigten gutgeheissen. Der Entscheid der 2. Strafkammer vom 2.8.2016 wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Kammer zurückgewiesen. Der Beschuldigte rügte vor Bundesgericht, seine Verurteilung basiere im Wesentlichen auf den Aussagen seiner als Auskunftsperson einvernommenen Ehefrau gegenüber der Polizei.