3) Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 15 71 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin J.________, vom 09. Oktober 2015 Dispositiv Ziffer II. und IV.1 und 2. dahingehend abzuändern, dass „A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich begangen durch Herstellung von kinderpornografischen Fotos am 10.04.2011 in E.________.