5 EMRK eingestellt, unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘575.00 und Auslagen von CHF 39.00, insgesamt CHF 1‘614.00 an den Kanton sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 3‘725.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte zu Lasten des Kantons.“ 2) Es sei A.________ eine Genugtuung in der Höhe von CHF 2‘000.00 wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots, der Umtriebe und der psychischen Belastung zuzusprechen.