4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung vom 10.8.2018 wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 13.7.2018 (pag. 534 ff.), sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 5.7.2018 (pag. 531 f.) eingeholt. Weiter wurden die Akten der beiden Strafverfahren EO 15 8398 und BM 16 18551 ediert (pag. 539 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30.11.2018 wurde der Beschuldigte zur Person und Sache befragt (pag.