wurden die beiden Gesuche abgewiesen, soweit darauf einzutreten war (SK 18 61, pag. 17 f.). Die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 1B_184/2018 vom 4.6.2018 ab (SK 18 61, pag. 81 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30.11.2018 lehnte Rechtsanwalt B.________ die Zusammensetzung der Kammer aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage ab. Mit Beschluss der Kammer wurde vom Eingang des Ablehnungsgesuchs Kenntnis genommen. Das Ablehnungsgesuch wurde an die dafür zuständige Kammer weitergeleitet und das Verfahren ohne Unterbruch weitergeführt (pag.