3 formiert (pag. 506). Am 15.2.2018 hielt Rechtsanwalt B.________ an seinen Ausführungen in der Eingabe vom 12.2.2018 fest (pag. 509). Am 20.2.2018 lehnte Rechtsanwalt B.________ zudem die ganze Besetzung der Kammer (Oberrichter Schmid, Oberrichter Aebi, Oberrichterin Bratschi) wegen eines Verstosses gegen Art. 6 EMRK ab (SK 18 61, pag. 9 ff.). Mit Beschluss SK 18 61 vom 14.3.2018 wurden die beiden Gesuche abgewiesen, soweit darauf einzutreten war (SK 18 61, pag.