3. Ausstandsgesuche Mit Schreiben vom 12.2.2018 rügte Rechtsanwalt B.________ eine Verletzung von Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101), weil die Übertragung der Verfahrensleitung von Oberrichter Weber auf Oberrichter Schmid nicht den rechtlichen Vorgaben entspreche. Es sei nicht erkennbar, weshalb und auf welcher gesetzlichen Grundlage die Wahl auf Oberrichter Schmid als Präsident i.V. gefallen sei und wer diese Wahl getroffen habe. Er beantragte damit sinngemäss den Ausstand von Oberrichter Schmid (pag. 503 f.). Rechtsanwalt B.__