525 f.). Mit Verfügung vom 9.7.2018 wurde die neue Zusammensetzung der Kammer (Obergerichtssuppleantin Schaer anstelle von Oberrichter Aebi) bekannt gegeben (pag. 529 f.). Rechtsanwalt B.________ reichte mit Eingabe vom 4.8.2018 ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis für den 10.8.2018, die Mitteilung des Europäischen Parlaments vom 24.7.2018 sowie die Eingangsbestätigung seines Schreibens an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 24.7.2018 zu den Akten (pag. 541 ff.). Daraufhin wurde die oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 10.8.2018 auf den 30.11.2018 verschoben (pag.