2. Neubeurteilungsverfahren Mi Beschluss vom 9.2.2018 nahm die Kammer vom Bundesgerichtsurteil Kenntnis (Ziff. 2). In Umsetzung des Bundesgerichtsurteils wurde beschlossen, das Einvernahmeprotokoll der Zeugin C.________ vom 19.5.2014 sowie alle weiteren, gestützt darauf erhobenen Beweise nicht zu verwerten (Ziff. 3). Weiter wurde die Durchführung eines mündlichen Verfahrens angeordnet und die Befragung des Beschuldigten sowie der Zeugin C.________ zur Sache in Aussicht gestellt (Ziff. 4).