__ sowie durch Überlassen von kinderpornografischen Fotos und einem kinderpornografischen Video in der Zeit vom 30.3.2014 bis 13.5.2014 in G.________. Das Widerrufsverfahren wurde eingestellt (pag. 304 ff.). Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 14.10.2015 fristgerecht Berufung an (pag. 393). Mit Berufungserklärung vom 22.12.2015 beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf den Schuldspruch wegen Pornografie, inkl. Sanktion sowie Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag.