21. Amtliche Entschädigungen 21.1 Fürsprecher B.________ Das erstinstanzlich geltend gemachte Honorar von Fürsprecher B.________ wird gerade noch als angemessen beurteilt (pag. 994 ff.). Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 18‘972.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher B.________ die Differenz von CHF 4‘320.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.