Auch unter Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten ist von einem leichten Verschulden auszugehen. Unter Berücksichtigung des weiten Strafrahmens von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und der möglichen Deliktvarianten geht die Kammer von einer Einsatzstrafe von 20 Monaten aus. 16. Asperation sexuelle Nötigung 16.1 Strafrahmen und Strafart Die sexuelle Nötigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft (Art. 189 Abs. 1 StGB).