12. Beweiswürdigung 12.1 Beweiswürdigung Vorinstanz In Bezug auf den zweiten angeklagten Vorfall (Vorwurf der sexuellen Nötigung) hielt die Vorinstanz mit Verweis auf das Gutachten fest, es sei unwahrscheinlich, dass der geschilderte Analverkehr ohne Erlebnisbezug derart konstant produziert worden sei. Die Privatklägerin nehme zwar wiederholt auf zwei Vorfälle bzw. auf einen gewissen «G.________» Bezug, es lasse sich aber belegen, dass sie an verschiedenen Stellen zwischen den beiden Personen bzw. Situationen differenziere.