Durchschnittliche Schmerzen würden reflexartig eher eine tatkräftige Reaktion hervorrufen. Dies habe umso mehr zu gelten, als die Privatklägerin erwiesenermassen über ein gewisses Aggressionspotential verfüge, was auch ihre Mutter bestätigt habe (pag. 1141 ff.). 11.3 Subsumtion durch die Kammer Der Vergewaltigung macht sich schuldig, wer eine weibliche Person zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht (Art. 190 Abs. 1 StGB).