Die Kammer gelangt zum gegenteiligen Schluss: Die Mutter der Privatklägerin bestätigte, dass sie – bis auf gewisse Bereiche – nein sagen könne. Sie denke dabei gerade an ihre Sexualität. Sie habe der Privatklägerin auch gesagt, dass sie jeweils aggressiv sein könne, wenn sie etwas nicht wolle, weshalb sie nicht verstehe, dass sie in dieser Situation nicht auch so reagiert habe (pag. 213). Aus diesen Aussagen der Mutter ergibt sich, dass es der Privatklägerin offensichtlich gerade im Bereich ihrer Sexualität schwer fällt, Grenzen zu ziehen bzw. Männer dazu aufzufordern, ihre Grenzen zu respektieren.